AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines 
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Kunden, die Dienstleistungen und Angebote der Tennisschule Dohmes & Golomb in Anspruch nehmen. Sämtliche Aufträge erfolgen ausschließlich aufgrund und unter Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Tennisschule Dohmes & Golomb nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
2. Vertragsabschluss 
Die Tennisschule Dohmes & Golomb benötigt von jedem Kunden eine schriftliche Anmeldung, bei Kindern und Jugendlichen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten mit Vornamen und Familiennamen. Die Anmeldung erfolgt für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum. 
3. Training 
Unser Leistungsangebot umfasst Einzel-, Gruppen- und Mannschaftstraining. Hier wird zwischen Dauertraining (Abo) und einzeln gebuchten Unterrichtsstunden unterschieden. Das Dauertraining erstreckt sich über eine Sommer- bzw. Wintersaison, oder besteht aus einem Unterrichtsblock von mehreren Unterrichtseinheiten. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Schulklasse, Mannschaftstraining, Feriencamp o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche unserer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Eine Trainingseinheit beträgt 45 bis 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege. Trainingsstunden dürfen nur in Sportbekleidung und mit dem Bodenbelag entsprechenden Tennisschuhen angetreten werden. Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitlichen Einschränkungen müssen dem jeweiligen Trainer vor Beginn der Trainerstunde ausdrücklich mitgeteilt werden. Für die Teilnahme am Tennistraining auf der Anlage des Crefelder HTC ist entweder eine Mitgliedschaft im Crefelder HTC notwendig oder es muss bei einer Nichtvereinszugehörigkeit eine Platzgebühr im ersten Trainingsjahr an den Crefelder HTC entrichtet werden. Ab der zweiten Trainingssaison ist ein Mitgliedschaft beim Crefelder HTC erforderlich. Ausnahme: alle Mitglieder unter 18 Jahren des
 4. Aufsicht bei Kindern 
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir können vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt! 
5. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt für alle Altersgruppen. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts. TV 03 SG e.V. und Teilnehmer eines Tenniscamps müssen nicht Mitglied im Crefelder HTC sein bzw. keine Platzgebühr bezahlen.
6. Ausgefallene Stunden Sofern vereinbarte Trainingstermine seitens der Tennisschule nicht eingehalten werden können, wird der Unterricht innerhalb der jeweiligen Saison nachgeholt, oder die Trainingsgebühr wird, wenn dies trotz bester Bemühungen nicht möglich ist, zurückerstattet. Sofern ein Trainer der Tennisschule durch Krankheit, Fortbildung oder Urlaub nicht im Stande ist, den Unterricht zu leiten, kann eine Vertretung diesen Unterricht übernehmen. Seitens des Kunden muss einzeln gebuchter Unterricht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, anderenfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung, der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt jedoch erhalten. Ein Anspruch des Kunden auf Nachholung dieser ausgefallenen Stunde besteht nicht. Vereinbartes Dauertraining (Abo) kann bei Nichtteilnahme einzelner oder aller Kunden weder anteilig noch ganz erstattet oder nachgeholt werden. Nach Beginn eines Feriencamps, Kindergarten- oder Schnupperkurses besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Trainerentgeltes bei Nichtwahrnehmung der Trainingsstunden. Wir übernehmen keine Garantie für die Bespielbarkeit der Außen- oder Hallenplätze. Im Falle der unverschuldeten Unbespielbarkeit des Platzes (z.B. durch Regen) beim vereinbarten Dauertraining (Abo 15:00-20:00 Uhr) behält sich die Tennisschule vor für alle betroffenen Kunden, Athletiktraining, Taktikschulung oder Koordinationstraining durchzuführen. Somit ist auch eine Aufsichtspflicht der Kinder gewährleistet. Der Anspruch auf das vereinbarte Trainingsentgelt bleibt bestehen. 
7. Vorzeitige Beendigung / Kündigung 
Eine Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende einer Trainingssaison möglich, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn ein Teilnehmer aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die angebotenen Leistung nicht mehr in Anspruch nehmen kann. 
8. Haftung 
Trainingsteilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Training teil. Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 
9. Mängelrügen und Gewährleistung
 Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den folgenden Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in diesem Fall mit der Entdeckung des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. 
10. Inkasso
 Bei Buchung von saisonalem Dauertraining erfolgt eine Rechnungstellung über das Trainingsentgelt und die etwaig anfallende Platzmiete. Trainingsentgelt und Platzmiete sind nach Rechnungstellung spätestens nach 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Das vereinbarte Trainingsentgelt für Einzelstunden, Kindergarten- und Schnupperkurse etc. ist jeweils mit Beendigung der ersten Trainingseinheit fällig. 
11. Datenschutz und Verwendung von Bildmaterial
 Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Die Tennisschule verpflichtet sich die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. Die Tennisschule ist berechtigt, Bilder, Videos, Titel, Medienmaterial, Namen etc. der Trainingsteilnehmenden ohne weitere Genehmigung und Gegenleistung für sich zu verwenden. 
12. Schlussbestimmungen
 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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